Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung
Die seit dem 16. Juni 2023 geltenden Ordnungen können Sie hier einsehen und herunterladen.
Bitte beachten Sie: Es dürfen nur echte Blumen und Pflanzen auf den Friedhof gebracht werden. Kunstoffblumen sind auf dem ganzen Friedhof einschließlich der Urnenanlage (Muschelfeld) nicht
zulässig, weil sie dem Gedanken der Biodiversität widersprechen. Sie werden ggf. durch den Friedhofspfleger entfernt.
Es sind keine vollständigen Grababdeckungen mehr erlaubt. Außerdem müssen neu errichtete Grabmale nachweislich aus Herstellung ohne Kinderarbeit kommen.
Die Errichtung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und muss bei der Friedhofsverwaltung schriftlich durch den Steinmetz beantragt werden.
Informationen zum Thema Grabsteine und Kinderarbeit können Sie hier nachlesen: www.xertifix.de
Nach Ablauf der Nutzungszeit müssen Grabmale auf Kosten der nutzungsberechtigten Person entfernt werden. Eine Entsorgung über den Friedhof ist nicht möglich.